Freden i Wien (1864) Haderslev

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Freden i Wien (1864).

Bilag fra grænsereguleringskommissionen redigér


Beilage Nr. 3 redigér

Actum Hadersleben den 10ten Februar 1865.

Nachdem in der heutigen Sitzung der internationalen Grenzregulierungscommission von den damit unterm 3ten d. M. Beauftragten, dem ehemaligen Hausvogt Heuckendorff, dem Kammerrath, Amtsverwalter Huss und dem Amtsverwalter Ritter Vorschläge für die Auftheilung der dem Amte Hadersleben gehörigen Fonds, Geldmittel, Immobilien und Inventarienstücken vorgelegt waren, wurden folgende Gegenstande unter Verhandlung genommen:

  1. A. Die Auftheilung des Amtsrepartitionsfonds. In Erwagung, dasz dieser Fond durch eine jährliche Ausschreibung der zu verschiedenen Communezwecken, als Militairkosten, Criminal- und Polizei Kosten, Unterhaltung der Gefangenhäuser, Gehalt an Communalbeamte etc. nothigen Geldmittel aufgebracht und die ausgeschriebene Summe nach der Pflugzahl repartirt wird, und dasz die zu verzinsenden Schulden und das zinsentragende Capital dieses Fonds bis auf ein Minimum gleich grosz sind, ward beschlossen:
    1. Der Kassebehalt, welcher sich ultimo März 1864 nach der Rechnung pro 1863/64 vorfand, ist so zu theilen, dasz den abgetretenen und zurückbleibenden Theilen des Amts der Antheil nach der Criminalpflugzahl gleich aus der Kasse ausgezahlt wird. Es wird hier ausdrücklich bemerkt, dasz die ganze Criminalpflugzahl mit 887 Pflügen, namentlich auch die Pflugzahl der nicht zum Amte Hadersleben gehörigen aber zu dessen Criminalkosten beitragspflichtigen Grundstücke, sowohl für das ganze Amt als für die Theile desselben der Berechnung überall bei dieser Auseinandersetzung zu Grunde zu legen ist.
    2. Von der Ausschreibung für das Jahr 1864/65 ist den an Dänemark abgetretenen Theilen des Amts von der auf sie pro 1864/65 repartirten Summe 5/i25/12 gleich aus der Kasse auszuzahlen.
    3. Die festen und zufalligen Einnahmen des Amtsrepartitionsfonds pro 1864/65, doch mit Ausnahme der Ausschreibung für dieses Jahr und des vom Norderland Römö geleisteten Beitrags zu den Strafanstalten wird nach Criminalpflugzahl vertheilt und den abgetretenen Districten des Amts 7/12 des auf diese Weise auf sie fallenden Theils gleich aus der Kasse ausgezahlt, wahrend der Rest dieser Einnahmen gleich dem bei Schleswig verbleibenden Theile des Amts aus der Kasse ausgekehrt wird. Der Kassebehalt, welcher sich dann nach Abhaltung aller budgetmaszigen Ausgaben pro 1864/65 am lsten April 1865 vorfindet, wird nach Criminalpflugzahl getheilt event. ein mögliches Deficit in derselben Art gedeckt. Selbstverständlich haben die abgetretenen Districte aus den ihnen nach Vorstehendem zufallenden Summen selbst ihre Ausgaben für die Zeit nach dem 30ten October 1864 abzuhalten, doch ist der Lohn für drei Kirchspielvogte in diesen Districten, welche ihren Lohn pro 1864 nicht erhalten haben, der Beitrag an die Irrenanstalt in Schleswig für die dort unterhaltenen 6 Kranken aus diesen Districten bis zum lsten April und der Beitrag dieser zu der Summe, welche für die Stellung der 21 National-pferde ultimo März d. J. zu zahlen ist zugleich mit den obenerwähnten budgetmaszigen Ausgaben des bei Schleswig verbleibenden Theils des Amts auch für die Zeit vom 30sten October 1864 bis zum lsten April 1865 für die abgetretenen Districte aus der Kasse abzuhalten.
    4. Es werden den abgetretenen Districten am lsten April ihre sich in der Irrenanstalt in Schleswig befindlichen Kranken überwiesen.
    5. Die dem Amte gehörigen Gebäude und Ländereien, nebst Inventarienstücke sind zu taxiren und den abgetretenen Districten deren Antheil daran nach der Criminalpflugzahlen zu rechnen und auszuzahlen. Zu diesen Immobilien und Inventarienstücken gehören: Das Gefangenhaus bei Hadersleben, das Gefangenhaus in Toftlund, ein Theil des Gefangenhauses in Rödding und die zu diesen gehörigen Grundstücke und Inventarienstucke, resp. in Betreff des Letzteren ein Theil derselben. Mit Beziehung auf das Gefangenhaus in Rödding ist zu bemerken und gehdrig zu berücksichtigen, dasz, da die Staatskasse für die Guter Gram und Nyböl zu der Anschaffung und Unterhaltung dieses Gefangenhauses cum pertinent, nach dem Verbältnisse der Volkszahl der Güter Gram und Nybol zu der Volkszahl der Frös und Kalslund Harden beigetragen hat, so ist der der Staatskasse nach demselben Verhaltnisse gehörige Antheil von der sich durch die Taxation ergebenden Summe abzuziehen und nur der Rest derselben zur Vertheilung zwischen dem bei Schleswig verbleibenden und dem abgetretenen Theile des Amts zu bringen, wobei dem Ersteren mögliche Ansprüche die Staatskasse vorbehalten sind. Das Dinghaus in Aller gehört der Tyrstrup Härde und musz daher nicksichtlich dessen eine solche Auseinandersetzung zwischen dem abgetretenen und dem bei dem Amte verbleibenden Theile dieser Härde nach der Pflugzahl Statt finden. Was die Amtsbotenwohnung und das dazugehörige Land betrifft, so ist es mit Rücksicht darauf, dasz die frühere Wohnung derselben und die dazu gehörigen Landereien, für welche die jetzige Dienstwohnung und das Land eingetauscht ist, vermeintlich Staatseigenthum gewesen und den Amtsboten vom Staate als Emolument beigelegt worden, einstweilen noch unentschieden gelassen, inwieweit dieselben einer Taxation und Theilung zu unterziehen.
    6. Die zu verzinsenden Schulden dcs Amtsrepartitionsfonds übernimmt der bei Schleswig verbleibende Theil des Amts allein und verbleiben diesem als Ersatz dafür auch die als Baucapital für die Dienstwobnungen des Hardesvogts und des Gerichtsschreibers in Rödding und des Gerichtschreibers in Toftlund verwandten, von diesen Beamten abzutragenden und zu verzinsenden Capitalien ungetheilt und ist auch der pro 1864 an die Amtskasse eingezahlte Abtrag von diesen Capitalien als ein Theil derselben zu betrachten.
  2. Die Amtswegekasse. In Erwägung, dasz den an Dänemark abgetretenen Districten des Amts Hadersleben mir eine unbedeutende Strecke der auf Rechnung dieser Kasse grundverbesserten Wege verbleibt, ist die ganze Schuld der Wegekasse von dem bei Schleswig verbleibenden Theile des Amts zu übernehmen und verbleiben diesem auch alle Active der Kasse mit Einschlusz des vollen pro 1864/65 ausgeschriebenen Beitrags aus den an Dänemark abgetretenen Districten, und sind in Folge dessen die in den Letzteren noch ausstehenden Restanten zu erheben und an die Wegekasse einzuzählen, oder bei der Auseinandersetzung, welche rücksichtlich des Amtsrepartitionsfonds Statt fin det, zu liqvidiren.
  3. Die Taxation der dem Amte gehörigen Gebäude. Das Haderslebener Amtshaus wurde schriftlich ersucht einen Baukundigen und einen Landmann für die nach V vorzunehmende Taxation der Gebäude, Grundstücke und des Inventariums der Gefangenhäuser zu committiren und ernannte ebenfalls der Königlich dänische Commissarius einen Baukundigen und einen Landmann. Diese vier Taxatoren werden zu dem Ende am 20sten d. M. Vormittags 11 Uhr auf dem Haderslebener Amthause zusammentreten und demnächst unter Leitung eines dazu vom Amthause committierten Beamten und des Herrn Heuckendorff die Taxation vornehmen.

Schlieszlich wurden Herr Heuckendorff, Kammerrath Huss und der Amtsverwalter Ritter beauftragt mit Beziehung auf die Amtsbotenwohnung und die dazu gehörigen Dienstlandereien, sowie in Betreff der Christine Friederica Stiftung und der Kirchenkasse die Acten herbeizuschaffen und in der nächsten Sitzung der Commission diese und event. Vorschläge für eine Auseinandersetzung vorzulegen.

Heuckendorff. Huss. Ritter.

Einverstanden mit A und dem §§ I, II, III und IV mit dem Bemerken, dasz die Ausgleichung stellenweise wohl nicht ganz rationell erscheint, dessen ungeachtet aber angenommen wird, weil die eingehaltene Lösung sich einfacher durchführen läszt und selbe auf Grund der vor ausgestellten Kasse-Abschlüsse keinen Nachtheil für einen der beiden Theile involvirt. Einverstanden mit den §§ V und VI. In Betreff des Schlusses von § V (die Amtsbotenwohnung betreffend) wird die Entscheidung vorbehalten. [1] Einverstanden mit B und C.

Hadersleben den 17ten Februar 1865.

G. F. Schöller. von Poppenheim. von Stedingk. (L. S.)

Beilage Nr. 4 redigér

Actum Hadersleben den 6ten März 1865.

In der heutigen Sitzung der Commission wurden folgende Gegenstände zur Verhandlung gebracht:

  1. In Betreff der nach dem Protokoll vom 10ten Februar 1865 A. V. unentschieden gelassenen Frage, ob die Dienstwohnung der Amtsboten und die dazu gehörigen Landereien einer Theilung zu unterziehen sein möchten, ist diese, nachdem der Kgl. Dänische Herr Commissär Major von Schöller auf eine Theilung der gedachten Amtsboten-Wohnung dazu gehörigen Landereien verzichtet hat, nun mehr dahin erledigt, dasz diese Wohnung und die dazu gehörigen Landereien dem Amte Hadersleben ungetheilt verbleiben. Die gedachte Verzichtleistung ist dadurch motiviert, das die Amtsbotenwohnung ehemals Staatseigenthum gewesen, der Herr Major von Schöller aber auszer Stande ist, den Übergang derselben ins Gemeindeeigenthum entmäszig darzuthun und schlieszlich durch die Erwartung, dasz obige Concession bei der Theilung der Christine-Friederike Stiftung eine entsprechende Gegenseitigkeit findet.
  2. In der Taxationssumme des Ding- und Gefangenhauses in Rödding (siehe Protokoll vom 10ten Februar 1865 A. V.) nebst Inventar und Ländereien, welche nach dem eingelieferten Taxations-Instrumente vom 24de Februar 1865 7,802 % betragt, ist der Antheil der Güter Gram und Nyböl in Abzug zu bringen mit 2,401. Dieser Abzug hat seinen Grund darin, dasz die Staatskasse fur die Güter Gram und Nyböl zu der Erbauung dieses Gebäudes einen Zuschusz geleistet hat, welcher im Verhältnisz zu der Volkszahl der gedachten Güter und der Frös und Kalvslunder Harden stand. Bei der letzten Berechnung wurde jedoch die letzte Taxation zu Grund gelegt. Die nach obigen Abzug einbrigenden 5,401 $. 4 $ (Mark Courant) sind nach Maszgabe der Criminal-Pflugzahl zwischen den an das Königreich Danemark abgetretenen Gebietstheilen und dem Amte Hadersleben zu theilen.
  3. Das Krankenhaus zu Gram nehst dem Inventar und dem Bauplatze ist nach dem eingelieferten Taxations-Instrumente vom 23ten Februar 1865 zu 23,310 % 6 (Mark Courant) taxirt worden. Da indesz der Besitzer des Gutes Gram Eigenthümer des Grundes ist und derselbe dafür eine jährliche Abgabe von 15 % (Mark Courant) bezieht, und auszerdem die Berechtigung genieszt, die Kranken aus den Gütern Gram und Nyböl in die gedachte Heil-Anstalt einzulegen, so ist die Taxationssumme für das betreffende Grundstück mit 650 $ 6 fi (Mark Courant) in Abzug zu bringen, und die übrigen 22,660 (Mark Courant) sind nach Maszgabe der Criminalpflugzahl zwischen den an das Königreich Dänemark abgetretenen Gebietstheilen und dem Amte Hadersleben zu theilen.
  4. Die Gebäude der „Christine-Friederike Stiftung" in Hadersleben (eine Krankenanstalt) ist nächst der Badeeinrichtung und dem Inventar nach dem eingesandten Taxationsinstrumente vom lsten Marz 1865 zu ... 32,538 2/? (Mark Courant) taxirt worden. Diese Summe, sowie das nach Ablegung der Rechnung für 1864/65 sich ergebende Capitalvermögen der Stiftung ist nebst dem Kassebehalt und den Restanten zwischen den abgetretenen Gebietstheilen und dem Amte Hadersleben dergestalt aufzutheilen, dasz die Volkszahl des Amtes vom Jahre 1860 der Theilung zu Grunde gelegt wird. Das von Seiten des Amtes zu dieser Stiftung angeschaffte Inventar nebst Bauplatz und das daran grenzende, dem Amte gehörige Landstück, der sogenannte „Toldertoft" ist nach demselben Taxationsinstrumente zu 3,367 % 3 /? (Mark Courant) taxirt worden. Diese Summe ist in Übereinstimmung mit der seiner Zeit geschehenen Beitragsweise nach der Criminal-Pflugzahl zwischen den abgetretenen Gebietstheilen und dem Amte Hadersleben zu vertheilen.
  5. Nach dem Taxationsbefund vom 22sten Februar 1865 wurde das Gefangenhaus zu Toftlund mit 12,338 % (Mark Courant) 2 / Schillinge, und nach dem Taxationsbefund vom lsten Marz 1865 das Gefangenhaus zu Hadersleben mit 12,346 $ 14 (Mark Courant) geschätzt. Im Sinne des Additionalprotokolls vom 10ten Februar 1865 A. V. (Beilage Nr. 3 ad Art. III.) werden obige beiden Betrage zwischen den abgetretenen Districten und dem Arnte Hadersleben getheilt nach Verhältnisz der Criminalpflugzahl und den Ersteren ausbezahlt.
  6. Nach dem Taxationsbefund vom 2ten März 1865 wurde das Dinghaus zu Aller mit 1,312 % 8 Ji(Mark Courant) geschätzt. In Sinne des Additionalprotokolls vom 10’ten Februar 1865 A. V. (Beilage Nr. 3 ad Art. III.) wird der Werth desselben nach der Pflugzahl, der Tyrstruper Härde zwischen den abgetretenen Theilen dieser Härde und dem beim Amte Hadersleben verbleibendem Theile derselben getheilt.

Der Taxationsbefund liegt in Abschrift bei.

G. F. Schöller. von Poppenheim. von Stedingk. (L. S.)
Taxation redigér
Actum Toftlund den 22de Februar 1865.
Ifølge Skrivelse fra Grænsereguleringscommissionen af 10de dennes var følgende Commission, bestående af: Herr Tømmermester, Architect Holm fra Haderslev og Herr Gårdmand Mikkel Eriksen Damgård fra Ostorp som Sagkyndige fra dansk Side, og Herr Bygmester Christiansen fra Haderslev og Herr Sognefoged Dbmd. Degn fra Astrup som Sagkyndige for Hertugdømmet Slesvigs Side, samt medundertegnede Huusfoged Vogt for Haderslev Vesteramt som Protokolfører, trådt sammen, for på Grundlag af den under 20de dennes på det høie Amthuus i Haderslev optagne Protokol at taxere forskjellige i Haderslev Amt beliggende Realiteter og begyndtes idag med Thing- og Arresthuset i Toftlund. Rigsmønt Courant
Rd. ß. D. ß.
Efter at bygningerne såvel udvendig som indvendig nøjagtig var efterset, blev taksatorerne enige om at ansætte dem til en værdi af 5.500    10.312  8
Transport 5.500    10.312  8
Hermed sluttedes Forretningen for idag og underskreves Protokollen af Commissionen.

A. u. s.

C. F. Holm. M. E. Damgaard. Paul Christiansen. S. N. Degn. H. R. Vogt.
Continuatum Gram den 23de Februar 1865.
Forretningen fortsattes som den foregående Dag af de samme Personer og begyndtes ved Sygehuset i Gram. Rigsmønt Courant
Rd. ß. D. ß.
Efter at først samtlige bygningerne såvel udvendig som indvendig nøjagtig var efterset, blev taksatorerne enige om at ansætte dem til en værdi af 10.975   20.578  2
Transport 10.975   20.578  2
Hermed sluttedes Forretningen for idag og underskreves Protokollen af Commissionen.

A. u. s.

C. F. Holm. M. E. Damgaard. Paul Christiansen. S. N. Degn. H. R. Vogt.
Continuatum Rødding den 24de Februar 1865.
Forretningen fortsattes som i går af de samme personer og begyndtes ved Ting- og Arresthuset i Rødding Rigsmønt Courant
Rd. ß. D. ß.
Efter at først samtlige bygninger såvel udvendig som indvendig nøjagtig var efterset, blev taksatorerne enige om at ansætte dem til en værdi af 3.500   6.562  8
Inventargenstande forelagdes taksatorerne efter inventarlisten og takseredes af disse stykvis. Ved opsummeringen viste det sig, at de tilsammen var takserede til   114 80   215  5
Jorderne ansattes efter indkøbsprisen, for 4 tdr. land 1/16 skpr. land á 320 □ roder   546 53 1.024 12½
Summa Rødding Ting- og Arresthus 4.161 37 7.802   9½
Hermed sluttedes Forretningen for idag og underskreves Protokollen af Commissionen.

A. u. s.

C. F. Holm. M. E. Damgaard. Paul Christiansen. S. N. Degn. H. R. Vogt.
Continuatum Haderslev den Iste Marts 1865.
Forretningen fortsattes som de foregående Dage og begyndtes ved Fangehuset i Haderslev: Rigsmønt Courant
Rd. ß. D. ß.
Efter at først samtlige bygninger såvel udvendig som indvendig nøjagtig var efterset, blev taksatorerne enige om at ansætte dem til en værdi af 6.400   12.000  
Transport 6.400   12.000  
Hermed sluttedes Forretningen for idag og underskreves Protokollen af Commissionen.

A. u. s.

C. F. Holm. M. E. Damgaard. Paul Christiansen. S. N. Degn. H. R. Vogt.
Continuatum Haderslev den 2den Marts 1865.
Forretningen fortsattes som den foregående Dag af de samme Personer og begyndtes ved Amtsboligen[2] i Gammel Haderslev: Rigsmønt Courant
Rd. ß. D. ß.
Efter at først samtlige bygninger såvel udvendig som indvendig nøjagtig var efterset, blev taksatorerne enige om at ansætte dem til en samlet værdi af 1.600   3.000   
På grund af sneen kunne jorderne ikke nøjagtig takseres, dog blev taxatorerne enige om at anslå det stykke land hjemme ved huset "Breening" kaldet, til 2.000   3.750  
Med hensyn til det omtrent ½ miil fra amtsboligen beliggende stykke land "Nyehave" kaldet, kunne taksatorerne ikke enes, idet M. E. Damgaard anslog samme til 3.000   5.625  
mens Degn kun anslog det til 2.750   5.156 4
Hermed sluttedes Forretningen og underskreves Protokollen af Commissionen.

A. u. s.

C. F. Holm. E. M. Damgaard. Paul Christiansen. S. N. Degn. H. R. Vogt.

Gjenpartens Rigtighed bevidnes af

C. Huss. Kammerråd og Amtsforvalter.

Beilage Nr. 5 redigér

Actum Hadersleben den 4ten März 1865.

Am heutigen Tage wurde die Behandlung der Kirchenkasse der Probstei Hadersleben vorgenommen und die Grundsätze, wonach die Mittel derselben zwischen dem zurückbleibenden Theile dieser Probstei und den nach dem Friedenstractaten das Königreich Dänemark abgetretenen 8 Kirchspielen der selben aufzutheilen, nach den diesfälligen Vorlagen der Localbehörden in Erwagung gezogen und festgestellt, wobei das Erforderliche mit Rücksicht auf die jenigen Institute und öffentlichen Einrichtungen, welche aus der gedachten Kirchenkasse Zuschüsse empfangen näher bestimmt wurde. Es wird hier die Bemerkung vorausgeschickt, dasz die Einnahmen der Kirchenkasse hauptsächlich aus dem Ertrage des zum groszten Theile festgesetzten Kornzehnten aus den 33 Kirchspielen der Probstei Hadersleben bestehen, welcher nach einer jährlich von den Kirchenvisitatoren zu bestimmenden Taxe mit Gelde bezahlt wird. Die Einkünfte der Kasse werden zu Reparaturen der gedachten Kirchen, zum Neubau derselben und zu verschiedenen andern kirchlichen Zwecken verwandt. Über die Einnahmen und Ausgaben jeder einzelnen Kirche wurde früher eine besondere Rechnung geführt, doch so, dasz die Mittel aller Kirchen gemeinschaftlich verwaltet wurden; durch die Königliche Resolution vom 16ten Juli 1847 aber eine völlige Gemeinschaft der Kirchenmittel angeordnet, so dasz seitdem nur eine Rechnung über das gesammte Kirchenvermögen, sowie über die Einnahmen und Ausgaben sammtlicher Probstei Kirchen geführt Behufs der Auftheilung der Kirchenmittel wurden demnach folgende Beschlüsse gefaszt:

  1. Die wirkliche Auftheilung des Kirchenvermögens ist erst nach Ablegung der Rechnung für das Jahr 1864 vorzunehmen und sind die Rechnungen der Kirchenjuraten der abgetretenen Kirchspiele für das gedachte Rechnungsjahr bei dem Kirchenkassirer einzuliefern, auch die Einzahlung der danach abzuliefernden Gelder zu beschaffen.
  2. Das am Schlusse des Rechnungsjahres 1864 vorbandene Capital nach Abzug der Capitalschulden ist nebst dem verbliebenen Kassebebalt und den Restanten aufzutheilen. Die Vertheilung geschieht nach der Zahl der Kirchen, wobei bemerkt wird, dasz zur Unterhaltung und zum Ausbau der 8 abgetretenen Kirchen während der Jahre 1847 bis 1863 eine den Betrag der von den abgetretenen Kirchspielen aufgebrachten Zehnten übersteigende Summe verwandt ist.
  3. Die nach der Rechnung pro 1864 etwa vorhandenen Restanten in den abgetretenen Kirchspielen werden in der Vergütungssumrne gekurzt.
  4. Die bisher an verschiedene Kirchenbediente in den abgetretenen Kirchspielen getretenen Kirchspielen aus der gemeinschaftlichen Kirchenkasse bezahlte Vergütung z. B. an Balgentreter, sowie etwaige andre Ausgaben, die diese Kirchen allein betreffen, werden künftig selbstverständlich aus den eignen Mitteln derselben abzuhalten sein. Gleichfalls ist es eine Selbstfolge, dasz die abgetretenen Kirchspiele künftig nicbt mehr zu den bisher gemeinschaftlichen Ausgaben der Kirchenkasse beizutragen haben.
  5. Die früher von dem Kirchspiel Bjert an den Hospitalprediger in Hadersleben prästirte von jahrlich 6 Schipp Roggen und 8 Schipp Gerste, wofür der Geldbetrag bisher aus der gemeinschaftlichen Kirchenkasse an die Hospitalskasse einbezahlt worden, ist, damit das Hospital keine Einbusze erleidet, nach dem Durchschnittspreise der Kirchen-Korntaxe der Haderslebener Probstei für die letzten 5 Jahre zu capitalisiren und der zu 400 % (Mark Courant) dafür sich ergebende Capital Betrag in der auszuzahlenden Summe zu kürzen.
  6. Die bisher an den Probst der Probstei Hadersleben aus der Kirchenkasse ausbezahlte Vergütigung fik eine Kornlieferung aus den abgetretenen Kirchspielen Öddis, Bjert und Heils bestehend in 19 Schipp Roggen und 25 Schipp Gerste wird mit Rücksicht darauf, dasz die Funktion des gedachten Probstes in den abgetretenen Kirchspielen aufgehört hat, künftig von diesen Kirchspielen nicht mehr zu leisten sein.
  7. Die unter dem Namen von Trabengeldern aus der gemeinschaftlichen Kirchenkasse an die Gelehrten Schule in Hadersleben jahrlich bezahlte Summe, fällt, was diese abgetretener Kirchen betrifft, für die Zukunft weg, und ist von denselben nicht mehr zu entrichten. Ebenfalls wird die Erlegung der Trabengelder an die Gelehrtenschule in Hadersleben aus den von Torning- Lehen an das Königreich Dänemark abgetretenen Districten künftig analoger Weise wegfallen.
  8. Die gleichfalls aus der gemeinschaftlichen Kirchenkasse an die Gelehrtenschule in Hadersleben bezahlte Summe fur eine Kornlieferung von 1 Tonne Roggen und 1 Tonne Gerste nebst 6 $. (Mark Courant) an Geld von jedem Kirchspiele wird von den 8 Abgetretenen für ihren Theil künftig nicht mehr zu entrichten sein.
  9. Der Beitrag der abgetretenen 8 Kirchspiele zu dein der Gelehrtenschnle in Hadersleben zu gehörigen Stipendienfond für Studirende ist von diesen Kirchspielen künftig nicht mehr zu erlegen. Der bisherige Beitrag des jetzt an das Königreich Dänemark abgetretenen Kirchspiels Vester-Vedsted zu dem Stipendienfond von 3 fy- (Mark Courant) ist ebenfalls künftig nicht mehr an die gedachte Schule zu enrichten. An den vorhandenen Geldmitteln des Stipendienfonds, soweit dieselben aus Beitragen von den Kirchen der Haderslebener Probstei und Torning-Lehen herrühren, musz sammtlichen vom Amte Hadersleben abgetretenen Theilen ein entsprechender Theil zugesprochen werden und ist dieser Antheil nach Verhältnisz der Einwohnerzahl des Amtes und der Stadt Hadersleben zu ermitteln, wobei die Volkszählung von 1860 zu Grunde zu legen ist. Sollte es sich herausstellen, dasz die abgetretenen Districte noch auf anderweitige Zuschüsse dieses Fonds Anspruch hatten, so würde ihnen auch hiervon ein ensprechender Antheil zuflieszen.
  10. Der fernere Beitrag der abgetretenen 8 Kirchspiele zu dem Schulfond, welcher seine Mittel aus jährlichen Beiträgen aus der Kirchenkasse erhält, fallt weg. Von dem Vermögen dieses Fonds, welches nach der bereits aufgemachten Rechnung für das Jahr 1864 nur 91 Mark Courant und 14 Schillinge betragt, ist den vorgedachten Kirchspielen deren Antheil nach der Kirchenzahl.
  11. Das dem Schullehrerpensionsfond gehörige Capital-Vermögen, welches mit Ausnahme eines den Schulen der Probstei Hadersleben verbleibenden Legates des Küsters Iwersen zu Steppinge, 7,725 (Mark Courant) betragt, ist nebst dem nach der bereits aufgemacbten Rechnung für das Jahr 1864 verbliebenen baaren Kassenbehalte von 1,236 (Mark Courant) nach Verhältnisz der Kirchenzahl aufzutbeilen und den abgetretenen 8 Kirchspielen deren Antheil anzurechnen. Dagegen übernehmen diese vom lsten Januar 1865 an die Pensionirung der Wittwe des Küsters Schmidt in Öddis mit jährlich 60 (Mark Courant), jener des abgegangenen Schullehrers Ravn in Veistrup mit 60 % (Mark Courant) und jener des abgegangenen Schullehrers Arsenholm in Tagkjærhaus mit 60 $. (Mark Courant). In Zukunft hören die Beiträge der abgetretenen Kirchspiele zu dem gedachten Schullehrerpensionsfond auf.
  12. An dem bei der Kirchenkasse belegten Legat der Pastorin Krahl aus Tyrstrup von 3000 % (Mark Courant), welches zur Anschaffung von Schulbüchern für die Landschulen der Probstei Hadersleben bestimmt ist, haben die Schulen in den abgetretenen 8 Kirchspielen Theil zu nehmen, und ist der denselben zukommende Theil nach Verhältnisz der Kirchenzahl zu berechnen.
  13. Das den einzelnen Kirchen zugehörige, durch Erbschaft oder Gabe erworbene Vermögen, welches nach dem § 20 des Regulativs für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Kirchenmittel der Probstei Hadersleben vom 18ten Juli 1853 in die Kirchenrechnung nicht aufgenommen ist, und vorüber die Kirchenjuraten Rechnung ablegen, verbleibt denselben und ist nicht Gegenstand der Theilung.
  14. Alle Ausgaben, die aus der Zeit vor dem 30ten October 1864 herrühren, werden in den Rechnung pro 1864 aufgenommen und gemeinschaftlich getragen; dahin gehören nämentlich die Kosten für die Erbauung einer Orgel in der Tyrstruper Kirche und die Rechnung des Architekten für seine Mühewaltung bei dem Tyrstruper Kirchenbau. Etwaige Arbeiten, die erst nach dem 30ten October 1864 in Angriff genornmen sein möchten, werden als gemeinschaftliche Kosten nicht mehr berechnet, selbst wenn sie früher projectirt gewesen, wohin nämentlich die Planirung des Tyrstruper Kirchhofes gehört.
G. F. Schöller. von Poppenheim. von Stedingk. (L. S.)

Beilage Nr. 6 redigér

Actum Hadersleben den 20ten April 1865.

In Betreff der Theilung der Objecte jener Kirchspiele, welche durch die neue Grenze getrennt werden, wird Folgendes

  1. In dem durch die neue Grenzlinie getheiltem Kirchspiele Kalvslund verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere Abrechnung demjenigen Theile, auf dessen Gebiet dasselbe gelegen ist. Das in Ländereien, Renten, Feste-Abgaben und Capitalien bestehende Vermögen der Kirche und das Pastorats des Kirchspiels Kalvslund, sowie die vorhandenen Armenhäusser und die dem Armenwesen gehörigen Capitalien, respt. die durch Taxation zu ermittelnden Werthe, werden nach Maszgabe der Contribution und der zur Ausgleichung zwischen Contribution und Hartkorn im Kirchspiel angenommenen Norm unter die Kirchspielstheile getheilt. Die im Kirchspiel Kalvslund belegenen Schulgebäude und Schulgrundstücke werden, sofern deren Districte durch die neue Grenzlinie getheilt sind, je nachdem die Schule auf dem Königreich Dänemark zugefallenen Theil oder auf dem bei dem Herzogthum Schleswig verbliebenem Theil belegen ist, nach Bestimmung der Stifts-Obrigkeit in Ribe oder das Kirchen-Visitatoriums für Torninglehn entweder verkauft oder geschätzt und wird dem von der Schulcommune abgetrennten Theile entweder vom Verkaufswerth oder vom Taxationswerth der zur Schule gehörigen Grundstücke der nach Maszgabe der Norm fur den Beitrag zu den Realschullasten ihnen gebührende Theile ausgezahlt.
  2. In Kirchspiel Hygum verbleibt das Kirchengebäude ohne weitere Abrechnung demjenigen Theile, auf dessen Gebiete dasselbe belegen ist. Von dem Kirchenvermögen und dem durch Schätzung zu ermitteln dem Werth der Pastorat Ländereien wird dem durch die neue Grenzlinie vom übrigen Kirchspiel abgetrenntem Gebiete der nach Maszgabe der Volkszahl ihm gehöhrende Theil ausgezahlt. Das Gebäude und die Landereien der zum Kirchspiel gehörigen Fädsted-Kamtrup-Harrebyer Schule werden je nach Bestimmung des Kirchen-Visitatoriums der Probstei Torninglehn entweder verkauft oder geschätzt und wird den durch die neue Grenzlinie vom Schuldistrict abgetrennten Gebieten von der Verkaufs- oder Schätzungssumme der nach Maszgabe der Contribution zu den Realschullasten ihnen gebührende Theil ausgezahlt.
  3. Zum Behufe der Auseinandersetzung zwischen den bisher von Einem Prediger verwälteten durch die neue Grenzlinie von einander getrennten Pastoraten der Kirchspiele Aller und Taps wird das in Aller belegenen Pastorat-Wohnhaus geschätzt und wird dem Kirchspiel Taps der ihm gehöhrende Antheil nach der Schatzungssumrne ausgezahlt. Das in dem Pastoratgebäude stehende, dem Prediger als zinsfreie Anleihe überlassene, aus einer früheren Vacanzherrührende Capital im Betrage von 4,203 $. (Mark Courant) 12½ S. C., sowie ein bei Andreas Reimers in Hökelbjerg ausstehendes Capital, von welchem das Pastorat die jährlichen Zinsen mit 5 Reichsthaler 70 dänischer R. M. genossen hat, werden zwischen dem Pastorate zu rate zu Aller und Taps nach Maszgabe des Betrages der Prediger zehnten der Kirchspiele getheilt. Von den Pastorat Ländereien verbleiben die innerhalb der Grenzen des Kirchspiels Aller gelegenen, sowie die in der Dorfschaft Hökelbjerg (Kirchspiel Tyrstrup) belegenen mit Holz bestandenen Landstücke Skoveruphave und Knek dem Aller Pastorat, während dem Tapser Pastorat die im Kirchspiel Taps belegenen Prediger Ländereien sowie das in der Dorfschaft Hökelbjerg (Kirchspiel Tyrstrup) belegene Pastoratland Rödemark zufallt. Die Prediger-Festen im Kirchspiel Aller und in der Dorfschaft Hökelbjerg (Kirchspiel Tyrstrup) sowie die von diesen eingekommenen Capitalien verbleiben dem Aller-Pastorate, während die Prediger-Festen im Kirchspiel Taps, sowie die davon und für die Abtretung von Tapser-Pastoratland an die Chaussee eingekommenen Gelder dem Tapser-Pastorat verbleiben. Die von den Pastorate Aller und Taps zu leistenden Wittwen Pensionen sind nach Maszgabe des Prediger Zehnten künftig von den einzelnen Pastoraten zu leisten.
  4. Die vom Kirchspiel Taps ausscheidende Dorfschaft Skoverup erhält nach Maszgabe der Contribution ihren Antheil an allen, dem Tapser-Pastorate gehörigen Grundstücken, Renten und Capitalien. Das Kirchengebände jedoch und der auf das Kirchspiel Taps fallende Antheil an dem Vermögen der gemeinschäftlichen Kirchenkasse, verbleibt dem Territorium auf welchem die Kirche belegen ist, ohne weitere Abrechnung. Von dem durch Taxation zu ermittelndem Werthe der zur Tapser Schule gehörigen Grundstücke, erhält die Dorfschaft Skoverup ihren Antheil nach Maszgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten.
  5. Die vom Kirchspiel Frörup ausscheidende Dorfschaft Brænore erhalt ihren Antheil von dem Werthe aller dem Pastorate für Frörup und dem Kirchspiel Frörup gehörigen Grundstücke, Renten und Capitalien nach Abzug der darauf baftenden Schulden, und sind für diese Auseinandersetzung die sammtlichen in Betracht kommenden Grundstücke einer Taxation zu unterlegen. Die Theilung des Werthes der Pastorat Gebäude und der dem Kirchspiel Frörup gehörigen Pastorat Landereien, Renten und Capitalien erfolgt nach der lur die Beitragspflicht zu den Kosten des Neubaues der Pastorat Gebäude angenommenen Norm, die Theilung des Werthes der Steppinge und Frörup gemeinschaftlichen Armen Arbeitsanstalt nach der für den Neubau dieser Anstalt angenommenen Contributionsnorm, die Theilung des Werthes des alten Armenhauses nach bonitirten Tonnen, und die Theilung des Werthes der Gebäude und Landereien der Schule nach Maszgabe der Beitragspflicht zu den Realschullasten. Das Kirchengebäude und der auf das Kirchspiel Frörup fallende Antheil an dem Vermögen der gemeinschaftlichen Kirchenkasse verbleibt dem Gebiete auf welchem die Kirche gelegen ist ohne weilere Abrechnung.
  6. Die Ober-Lerdte Schule nebst dem dazu gehörigen Schullande wird nach Bestimmung des Kirchen Visitatoriums der Probstei Hadersleben entweder geschätzt oder verkauft und wird den in Ödis Bramdrup belegenen von der Schulcommune durch die neue Grenzlinie abgetrennten Theilen entweder vom Taxationswerthe oder vom Verkaufswerthe der zur Schule gehörigen Grundstticke und Gebäude der nach Maszgabe ihrer Beiträge ihnen gehöhrende Theil ausgezahlt. Die im Rückstand gelassenen Beitrage zur Schule sind vorher zu berichtigen.
  7. Die den Kirchspielen Aller, Taps, Vonsild und Hjerndrup gemeinschaftlich gehörende, im Kirchspiel Taps belegene neu erbaute Armen Arbeitsanstalt verbleibt den Kirchspielen Taps und Vonsild und scheiden die Kirchspiele Aller und Hjerndrup von der Gemeinschaft aus. Die Kirchspiele Taps (excl. Skoverup) und Vonsild übernehmen demgemäsz auch die sämmtlichen auf der Anstalt haftenden Schulden und zahlen an jeden der ausscheidenden Districte den nach der bereits von den 4 Kirchspielen festgesetzten Vertheilungsnorm ihnen gehöhrenden Antheil an den, theils in baarem Gelde und theils in Natural-Prästationen und Lieferungen geleisteten Einschüssen, welche zum Betrage von 2,000 Rd. dänischer Reichsmünze angenommen werden, nach Abzug von 10 % von Betrage der Einsehmse zurück.
G. F. Schöller. von Stedingk. von Poppenheim. (L. S.)

Beilage Nr. 7 redigér

Actum Hadersleben den 17ten April 1865.
  1. In Betreff der Auftheilung des Amts-Repartitionsfonds des Amtes Ribe wird bestimmt: Nach den bei der Theilung des Amtsrepartitionsfonds des Amtes Hadersleben festgesetzten Grundsätzen ist auch der Amtsrepartitionsfond zwischen dem Amte Ribe und den von demselben abgetrennten, jetzt zum Herzogthum Schleswig gehörigen Districten folgender maszen zu theilen.
    1. Der Kassebehalt, welcher sich ultimo März 1864 nach den Rechnungen pro 1863-64 vorfand, ist so zu theilen, dasz den abgetretenen Districten und den zuruckbleibenden Theilen des Amtes ihr verhältniszmäsziger Antheil nach Hartkorn angerechnet und aus der Kasse ausgezahlt wird.
    2. Von der Ausschreibung für das Jahr 1864-65 ist den an das Herzogthum Schleswig abgetretenen Theilen von der auf sie pro 1864-65 repartirten Summe für die Zeit vom 1sten Nowember 1864 bis 31sten März 1865 mit 5/i25/12 gleicb aus der Kasse auszuzahlen.
    3. Die festen und zufülligen Einnahmen des Amtsrepartitionsfonds pro 1864-65, doch mit Ausnahme des in diese Rechnung übertragenen Kassebehalls aus dem Jahre 1863-64 und der Ausschreibung für das Jahr 1864-65, werden nach Hartkorn vertheilt und den abgetretenen Districten 7/i97/19 des auf diese Weise auf sie fallenden Theils gleich aus der Kasse ausgezahlt, während der Rest dieser Einnahmen dem beim Amte Ribe verbleibenden Theilen anzurechnen ist.
    4. Der Kassebehalt, sowie die Restanten und etwaige Vorschüsse, welche sich dann nach Abhaltung aller budgetmäszigen Ausgäben pro 1864-65 am 1sten April 1865 vorfindet werden nach Hartkorn getheilt, eventuell ein mögliches Deficit in derselben Art gedeckt. Die in den abgetretenen Districten verbliebenen Restanten werden in der Vergütungssumme gekürzt und sind jetzt von den schleswigschen Behörden zu erheben.
    5. Der Lohn an die Kirchspiel-Vogte in den abgetretenen Districten ist für das Jahr 1864 und der Beitrag an die Irrenanstalt für die Gemüthskranken aus diesen Districten ist bis zum 1sten April 1865 aus der bisher gemeinschaftlichen Kasse abzuhalten.
  2. Hinsichtlich der Theilung der Heil-Anstalten wird festgesetzt: Die Krankenhäuser zu Ribe und Varde werden zum Werthe von respt. 2000 Rthlr. und 4000 Rthlr. dänisch Reichsmünze angenommen und erhalten die vom Amte Ribe abgetrennten, dem Herzogthum Schleswig einverbleibten Gebiete den nach Verhältnisz des Hartkorns ihnen gebührenden Antheil an den gedachten Gebäuden in Geld ausgezahlt.
  3. Hinsichtlich der Vertheilung des Schulfonds wird festgesetzt: Die aus der Loh-Harde-Probstei herrührenden seither aus dem Ribener Amtsschulfond abgehaltene Pensionen an Schullehrer und Schullehrer Wittwen bestehen nach einer vom Königlich dänischen Grenz-Regulirungs Commissär, Herrn Major von Schöller vorgelegten Liste in folgenden Posten fur das Halbjahr vom 1sten Juli 1864 bis 31sten December.
    No. Namen des Pensionisten. Pensionen in
    dänisch R. M.
     Rd.  ß.
     1. Fallesen in Medolden  95 91
     2. Hansens Wittwe in Visby  33 23½
     3. Jappen auf Föhr 120 93½
     4. Keysen in Emmerlev  73  3½
     5. Petersens Witwe in Mögeltönder  24
     6. Rickner auf Föhr  55
     7. Stuck auf Amrum  91 51½
     8. Thamsens Wittwe in Visby 31 Rd.
    Zulage für ein unconfirmirtes Kind 2 Rd. 48 ß.
     33 48
     9. Jacobsen in Toftum  88 77
    10. Bunde Degn auf Römö  11 24
    Zusammen 627 53

    Diese Posten sind, soweit diese Pensionen seitber aus communalen Mitteln abgebalten wurden, von der Loh-Harde-Probstei zu übernehmen, welcher dagegen ihre in den im Jahre 1856 errichteten Ribener Amts-Schulfond geleisteten Einschüsse, sowie der ihr gehöhrende Antheil an den etwaigen Überschüssen des Rechnungsjahres 1864-65 ausgezahlt werden. Die Pensionen sind aus dem Ribener Amts-Schulfond bis 31sten December 1864 ausbezahlt und hat hierüber eine Liquidation statt zu finden. Der seither aus der Königlich Dänischen Staatskasse ausgezahlte Beitrag zu diesen Pensionen wird von der Herzoglich Schleswigschen Staatskasse übernommen.

G. F. Schöller. von Stedingk. von Poppenheim. (L. S.)
  1. Die Entscheidung findet sich im Protokol vom 6ten März 1865. Nr. I (Beilage Nr. 4 ad Art. III).
  2. Amtsbudboligen